Faltrad

Es gibt mehrere, die die Urheberschaft beansprucht haben, und die Marken von Falträdern verdanken ihnen viel:

Der Engländer William Grout soll 1878 das allererste klappbare Hochrad entworfen haben; diese erste Version war zerlegbar (das große Vorderrad konnte vom Rahmen abgenommen werden) und der Vorgang dauerte durchschnittlich 10 Minuten.

Doch der erste, der ein Patent anmeldete, soll Emmit G. Latta in den USA gewesen sein, am 16. September 1887. Sein Ziel: ein Fahrrad herzustellen, dessen Lagerung erleichtert wird und das ein Minimum an Platz einnimmt. Für die damalige Zeit war seine Umsetzung sehr gelungen: Er ging von einem klassischen Fahrrad aus und schaffte es, ein Faltsystem mit einem Scharnier zu entwickeln, das die Räder zueinander klappte. Er verkaufte sein Patent an die Pope Manufacturing Company, doch leider gibt es keine Spuren von Fahrrädern, die unter diesem Patent hergestellt wurden.

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